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Promotion
Die Forschung fest im Blick
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Vielfältige Themen werden am Institut für Finanz- und Steuerrecht im Rahmen zahlreicher Promotionsvorhaben untersucht. Steuer- und finanzrechtliche Fragestellungen, gerne mit engen Bezügen zum Unternehmenssteuerrecht, aber auch Themen des öffentlichen Wirtschaftsrechts stehen im Mittelpunkt unseres Interesses. In methodischer Hinsicht verfolgen wir klassische Ansätze der Rechtsdogmatik, beschreiten mit kollisionsrechtlichen Untersuchungen zum Abkommensrecht sowie mit analytisch ausgerichteter Rechtsvergleichung auf dem Gebiet des Steuerrechts aber auch gerne Neuland.
Annahme als Doktorand/Doktorandin
Promotionsordnung
Eine Annahme als Doktorand oder Doktorandin am Institut für Finanz- und Steuerrecht setzt voraus, dass Sie die in der Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Osnabrück festgelegten Promotionsvoraussetzungen erfüllen. Sie sollten mindestens über ein vollbefriedigendes juristisches Staatsexamen und konkrete Vorstellungen hinsichtlich Ihres Dissertationsprojektes verfügen. Thematisch wird am Institut für Finanz- und Steuerrecht vorzugsweise die Untersuchung von Fragestellungen aus dem Bereich des Steuer- und Finanzrechts sowie aus dem öffentlichen Wirtschaftsrecht betreut.